Aufarbeitung des Coronaskandals

Die sogenannte und künstlich herbeigeführte Coronakrise dient primär einem Ziel:

  • Die sogenannte und künstlich herbeigeführte Coronakrise dient primär einem Ziel:

Der Etablierung eines autoritären Staates (vgl. hierzu Verfassung – Grundrechte – Gerichte des öffentlichen Rechts) mit all seinen verheerenden Auswirkungen auf das Individuum und die Gesellschaft auf allen Ebenen. Zu fordern ist daher die sofortige Beendigung der Einmischung der Politik auf allen Ebenen in die ärztliche Tätigkeit, in Diagnostik und Therapie, gleich bei welcher Erkrankung. Die Entscheidung, welcher diagnostische und etwaige therapeutische Pfad eingeschlagen wird, ist ureigenste und alleinige Aufgabe von Ärzten und wird ausschließlich in der besonders geschützten Arzt-Patienten Beziehung entschieden. Jedwede Bevormundung oder Vorgabe durch eine Behörde oder Standesvertretung ist unzulässig und somit einzustellen.

Die systematische Torpedierung des an sich gesetzlich geschützten Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient muss angesprochen, bewußt gemacht und sofort eingestellt werden. (vgl. hierzu Medizin)

Das Epidemiegesetz muss nach breiter öffentlicher Debatte und Einbindung der Bevölkerung grundlegend überarbeitet werden, dies auch und vor allem unter diesem Gesichtspunkt.

Lockdowns (=einsperren) sind sofort zu beenden, gleich in welcher Form sie etabliert wurden, Maskenpflicht und der Schließung von Handel und Gewerbebetrieben, also der Einschränkung des Grundrechts der Erwerbsfreiheit, wie überhaupt Grundrechtseinschränkungen, welcher Art auch immer, niemals zulässig sein können.

Eine rechtliche, ethische, gesellschaftliche, politische und wissenschaftliche Aufarbeitung des Coronaskandals muss mit sofortigem Beginn starten. Die Verträge, abgeschlossen zwischen der Republik Österreich bzw. der EU und den „Impfstoff“-Herstellern sind zu veröffentlichen.

Weiters müssen rechtliche Voraussetzungen zur Hintanhaltung und Verunmöglichung von Korruption etabliert werden. (vgl. hierzu Straf- und Zivilrecht)

Die im ABGB und in der Judikatur des OGH festgelegten Grundsätze, dass jegliche medizinische Therapie und Diagnostik nur nach gewissenhafter Aufklärung und Einwilligung des Patienten zulässig ist und dass niemandem ein Nachteil bei Ablehnung erwächst, sind ohne Bedingung einzuhalten. Übertretungen sind straf- und zivilrechtlich zu ahnden.

Einsetzung eines Tribunals zur Klärung aller Sach- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Corona Maßnahmen, insbesondere von Haftungen der Verantwortungsträger und beteiligter Personen.

Zur Klärung und Aufarbeitung sämtlicher Maßnahmen der Corona-Krise, Prüfung haftungsbegründender Sachverhalte und der Haftung von Personen, Zuerkennung von Schadenersatz wird ein mit Experten, Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten besetzter Sondergerichtshof geschaffen.